IOSS und OSS-Verfahren einfach erklärt Umsatzsteuer im E-Commerce 2026
Wenn Sie online an Verbraucher in mehreren EU-Ländern verkaufen, ist die Umsatzsteuer im E-Commerce keine Option: Die eigentliche Frage ist, über welches Verfahren Sie sie erklären. Wer das falsche Verfahren wählt (oder gar keines), riskiert im Zoll festgehaltene Pakete, Gebühren, die dem Kunden bei der Zustellung abverlangt werden, und umsatzsteuerliche Registrierungen in Ländern, die nie geplant waren. Das OSS-Verfahren und das IOSS-Verfahren sollen genau das verhindern, und sie gehören heute fest zum Management von internationalem Versand im E-Commerce. Sie bestimmen auch, wie Zolldaten durch Ihre Anbindungen an Versanddienstleister und Marktplätze fließen, denn IOSS-Nummer, angemeldeter Warenwert und Zolltarifnummer reisen mit dem Paket.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, was das OSS-Verfahren und was IOSS ist, worin der Unterschied liegt, wie die OSS-Registrierung beim BZSt funktioniert, wie Sie eine IOSS-Nummer erhalten, welche Fristen für die OSS-Meldung gelten und welche Neuerungen 2026 wichtig sind, darunter der neue Pauschalzoll von 3 € und die ViDA-Reformen für 2027 und 2028. Kurze Abschnitte zu Österreich und der Schweiz runden den Leitfaden für DACH-Händler ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Das OSS-Verfahren gilt für B2C-Fernverkäufe innerhalb der EU, das IOSS-Verfahren für B2C-Einfuhren aus Drittländern bis 150 € Sachwert.
- Beide Verfahren ersetzen Dutzende nationale Registrierungen durch eine einzige Registrierung und eine einzige periodische Meldung.
- In Deutschland registrieren Sie sich beim BZSt über das BZStOnline-Portal (BOP); die OSS-Meldung ist vierteljährlich, die IOSS-Meldung monatlich bis zum Ende des Folgemonats abzugeben.
- Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Kleinsendungen aus Drittländern ein Pauschalzoll von 3 € pro Warenkategorie, auch bei IOSS; er ist ein Zoll und keine Umsatzsteuer.
- Wer am OSS-Verfahren teilnimmt, ist für diese Fernverkäufe nach § 14a Abs. 2 UStG nicht zur Rechnungsausstellung verpflichtet; der Vorsteuerabzug läuft weiter über die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Was ist das OSS-Verfahren und wie funktioniert es?
Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop, deutsch: einzige Anlaufstelle) ist ein besonderes Besteuerungsverfahren der EU, das am 1. Juli 2021 mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket eingeführt wurde. Vorher hatte jedes EU-Land eine eigene Lieferschwelle für den Versandhandel, und ein wachsender Onlineshop konnte im selben Jahr mehrere davon überschreiten, mit der Pflicht, sich in jedem dieser Länder umsatzsteuerlich zu registrieren. Das OSS-Verfahren hat dieses Flickwerk durch ein einziges Portal ersetzt: Sie registrieren sich in einem EU-Land, berechnen Ihren Kunden den Umsatzsteuersatz ihres Landes und erklären alle diese Umsätze in einer einzigen Quartalsmeldung. Die Behörde, bei der Sie registriert sind, verteilt die Steuer anschließend an die übrigen Mitgliedstaaten. Für Händler, die aus einem Lager an Kunden in ganz Europa versenden, macht erst das den Verkauf in vielen Ländern steuerlich handhabbar, während No-Code-Versandregeln, die Versanddienstleister zuweisen, die operative Seite übernehmen.
Was ist eine OSS-Meldung? OSS-Verfahren und Umsatzsteuer einfach erklärt
Was ist das OSS-Verfahren, einfach erklärt? Eine Vereinfachung der Formalitäten, kein steuerlicher Vorteil. Die Umsatzsteuer bleibt zum Satz des jeweiligen Kundenlandes geschuldet: Das OSS-Verfahren ändert nur, wo und wie Sie sie erklären und bezahlen. Die OSS-Meldung ist dabei die Steuererklärung für dieses Verfahren, in der Sie pro Land und Steuersatz die Nettoumsätze und die darauf entfallende Steuer angeben. Der Unterschied ist wichtig, denn viele Händler, die nach „OSS Steuer“ suchen, erwarten eine geringere Steuerlast. Das ist nicht der Fall: Es sinkt der Verwaltungsaufwand, nicht der geschuldete Betrag.
Die drei Verfahren: EU-Regelung, Nicht-EU-Regelung und Import-Regelung
Der One-Stop-Shop umfasst drei Sonderregelungen, die im Umsatzsteuergesetz geregelt sind. Welche für Sie gilt, hängt davon ab, wo Ihr Unternehmen ansässig ist und was Sie verkaufen:
OSS EU-Regelung (§ 18j UStG): für in der EU ansässige Unternehmer mit innergemeinschaftlichen Fernverkäufen von Waren und B2C-Dienstleistungen sowie für elektronische Schnittstellen (Marktplätze), die als fiktive Lieferer gelten. Auch Unternehmen aus Drittländern, die Ware in einem EU-Lager halten und von dort an Verbraucher in anderen EU-Ländern versenden, nutzen diese Regelung.
OSS Nicht-EU-Regelung (§ 18i UStG): für nicht in der EU ansässige Unternehmer, die B2C-Dienstleistungen an Verbraucher in der EU erbringen. Waren sind nicht erfasst.
Import-One-Stop-Shop, IOSS (§ 18k UStG): für Fernverkäufe von eingeführten Waren in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 €.
Das OSS-Verfahren nach UStG (die OSS-Regeln stehen in den §§ 18i bis 18k UStG) ist freiwillig. Wer daran teilnimmt, muss allerdings alle Umsätze, die unter die jeweilige Regelung fallen, über das OSS erklären; eine Mischung aus OSS-Meldung und lokalen Registrierungen für dieselbe Art von Umsätzen ist nicht zulässig.
Die Lieferschwelle von 10.000 €: Ab wann gilt das OSS-Verfahren?
Ab wann greift das OSS-Verfahren? Maßgeblich ist eine EU-weite Umsatzschwelle von 10.000 € netto pro Kalenderjahr. Bleiben die innergemeinschaftlichen B2C-Fernverkäufe eines in Deutschland ansässigen Unternehmens (zusammen mit bestimmten elektronischen Dienstleistungen) unter diesem Schwellenwert, darf es weiterhin deutsche Umsatzsteuer berechnen. Wird die Lieferschwelle überschritten, ist die Umsatzsteuer im Land des Kunden geschuldet, und das OSS-Verfahren wird zum praktischen Weg, sie abzuführen. Die OSS-Lieferschwelle gilt für alle EU-Länder zusammen, nicht pro Land: Schon ein kleiner Onlineshop, der in fünf oder sechs Märkte verkauft, kann sie schnell erreichen.
Ist das OSS-Verfahren Pflicht?
Nein, formal ist die Teilnahme am OSS-Verfahren freiwillig. Oberhalb der 10.000-€-Schwelle ist die Alternative aber eine umsatzsteuerliche Registrierung in jedem EU-Land, in das Sie an Verbraucher verkaufen. In der Praxis ist das OSS-Verfahren deshalb für die meisten Onlinehändler die naheliegende Wahl. Auch Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG können am OSS-Verfahren teilnehmen: Die deutsche Kleinunternehmerregelung gilt nur für Umsätze im Inland, während Fernverkäufe oberhalb der Lieferschwelle im Bestimmungsland steuerpflichtig werden. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung klären.
Vom MOSS zum OSS
Das OSS-Verfahren hat den früheren Mini-One-Stop-Shop (MOSS) abgelöst, der seit 2015 nur Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienstleistungen umfasste. Unternehmen, die bereits am MOSS teilnahmen, wurden 2021 automatisch in das OSS überführt. Der Unterschied zwischen OSS und MOSS ist einfach: Der MOSS beschränkte sich auf Dienstleistungen, das OSS erfasst auch den Versandhandel mit Waren.
Was ist IOSS und wie funktioniert das IOSS-Verfahren?
Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) ist die Sonderregelung für B2C-Fernverkäufe von Waren, die aus Drittländern in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 € in die EU eingeführt werden. Im IOSS-Verfahren berechnet der Händler bereits beim Checkout die Umsatzsteuer des EU-Landes, in dem der Kunde sitzt, und der Zoll gibt das Paket frei, ohne vom Empfänger Einfuhrumsatzsteuer zu verlangen. Der Händler erklärt und zahlt diese Umsatzsteuer anschließend in einer monatlichen IOSS-Meldung. Für den Kunden bedeutet das eine Zustellung ohne Überraschungskosten, was sich direkt auf die Zustellqualität und das Sendungstracking und auf die Retourenquote auswirkt, denn verweigerte Pakete kommen oft als Retoure zurück.
Was ist IOSS? Die Bedeutung der Abkürzung
Was ist IOSS genau? Die Abkürzung steht für Import-One-Stop-Shop. Die IOSS-Bedeutung für Händler ist einfach: Die Umsatzsteuer wird beim Verkauf erhoben und nicht an der Grenze. Bis zum 30. Juni 2021 kamen Waren bis 22 € ohne Einfuhrumsatzsteuer in die EU; diese Freigrenze wurde abgeschafft, sodass heute auf jedes B2C-Paket unabhängig vom Wert Einfuhrumsatzsteuer anfällt, und das IOSS-Verfahren ermöglicht es, sie vorab zu erheben. Ein Hinweis für alle, die nach „IOSS Privatperson“ suchen: IOSS betrifft Unternehmen, die verkaufen, nicht Verbraucher, die kaufen. Privatpersonen müssen sich nicht registrieren; sie sehen die IOSS-Nummer des Händlers lediglich in den Versanddaten.
Die 150-€-Grenze im IOSS-Verfahren
Die IOSS-Grenze liegt bei 150 € Sachwert je Sendung, also dem Preis der Waren ohne Transport- und Versicherungskosten (sofern diese nicht im Preis enthalten und nicht gesondert ausgewiesen sind). Zwei weitere Voraussetzungen gelten: Es muss sich um einen B2C-Verkauf handeln, und die Waren dürfen nicht verbrauchsteuerpflichtig sein; Alkohol, Tabakwaren und bestimmte Energieerzeugnisse sind also ausgeschlossen. Übersteigt eine Sendung 150 €, ist IOSS nicht anwendbar: Einfuhrumsatzsteuer und Zoll werden im regulären Verfahren erhoben.
IOSS und Zoll: Wie läuft die Abfertigung ab?
Wenn ein Paket beim EU-Zoll ankommt, enthält die Zollanmeldung die IOSS-Identifikationsnummer des Händlers (oder des Marktplatzes). Der Zoll prüft diese Nummer in einer nicht öffentlichen Datenbank gültiger IOSS-Nummern. Ist sie gültig und übersteigt der angemeldete Wert 150 € nicht, wird das Paket ohne Einfuhrumsatzsteuer freigegeben, weil die Umsatzsteuer bereits beim Kauf berechnet wurde. Fehlt die Nummer, ist sie ungültig oder wird sie für eine Sendung über 150 € verwendet, behandelt der Zoll das Paket als reguläre Einfuhr, und der Empfänger zahlt Einfuhrumsatzsteuer: Ihr Kunde zahlt die Umsatzsteuer doppelt. Das erklärt auch die Suche nach „Zoll trotz IOSS“: Seit Juli 2026 fällt zudem der Pauschalzoll an, den IOSS nicht abdeckt (mehr dazu weiter unten).
Die IOSS-Nummer auf eine Sendung mit einem Wert über 150 € oder auf B2B-Sendungen anzuwenden, gehört zu den häufigsten IOSS-Fehlern. Der Zoll kann die IOSS-Behandlung verweigern, der Kunde zahlt bei der Zustellung Einfuhrumsatzsteuer, und Sie haben die Umsatzsteuer für denselben Verkauf bereits in Ihrer IOSS-Meldung erklärt. Die Korrektur bedeutet eine Erstattung an den Kunden und eine Berichtigung der Meldung. Prüfen Sie die Wertlogik im Checkout und in der Labelerstellung, bevor Sie versenden.
Was ist der Unterschied zwischen OSS und IOSS?
Der Unterschied zwischen OSS und IOSS hängt davon ab, wo die Ware ihre Reise beginnt. Befindet sie sich beim Verkauf bereits in der EU, gilt das OSS-Verfahren. Kommt sie aus einem Drittland und liegt der Sendungswert bei höchstens 150 €, gilt das IOSS-Verfahren. Die Tabelle vergleicht EU-Regelung, Nicht-EU-Regelung und Import-Regelung anhand der Kriterien, die Händler am häufigsten prüfen.
| Kriterium | OSS EU-Regelung (§ 18j UStG) | OSS Nicht-EU-Regelung (§ 18i UStG) | IOSS (§ 18k UStG) |
|---|---|---|---|
| Wer nutzt es | In der EU ansässige Händler, Marktplätze als fiktive Lieferer, Drittlandshändler mit Lager in der EU | Drittlandsunternehmen mit B2C-Dienstleistungen | Händler aus der EU und aus Drittländern sowie Marktplätze, die Waren mit geringem Wert einführen |
| Was es abdeckt | Innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren und B2C-Dienstleistungen | Nur B2C-Dienstleistungen | B2C-Fernverkäufe eingeführter Waren |
| Herkunft der Ware | Von einem EU-Land in ein anderes | Entfällt (Dienstleistungen) | Aus einem Drittland in die EU |
| Wertgrenze | Keine (die 10.000-€-Schwelle bestimmt, ab wann die Steuer des Bestimmungslandes gilt) | Keine | 150 € Sachwert je Sendung |
| Ausgeschlossene Waren | Neue Fahrzeuge | Entfällt | Verbrauchsteuerpflichtige Waren (Alkohol, Tabak, Energieerzeugnisse) |
| Meldezeitraum | Kalendervierteljahr | Kalendervierteljahr | Kalendermonat |
| Abgabefrist | Ende des Monats nach Quartalsende | Ende des Monats nach Quartalsende | Ende des Folgemonats |
| Identifikation | Ihre deutsche USt-IdNr. | Eine eigene EU-Nummer | Eine eigene IOSS-Nummer, beginnend mit „IM“ |
| Vertreter | Nein | Nein | Für Drittlandshändler in der Regel ein Vertreter (Intermediär) |
| Aufbewahrung | 10 Jahre | 10 Jahre | 10 Jahre |
Kurz gesagt: OSS vs IOSS ist keine Entweder-oder-Entscheidung. Die beiden Verfahren ergänzen sich. Eine Marke aus einem Drittland kann IOSS für Direktsendungen aus ihrem Heimatlager und die OSS EU-Regelung für Bestellungen aus einem europäischen Lager nutzen. Deshalb werden OSS und IOSS fast immer gemeinsam gesucht: Die meisten wachsenden grenzüberschreitenden Händler brauchen früher oder später beide.
Wer braucht das OSS- oder das IOSS-Verfahren?
Keines der beiden Verfahren ist im engeren Sinne Pflicht. Die Alternative ist jedoch eine umsatzsteuerliche Registrierung in jedem EU-Land mit steuerpflichtigen B2C-Umsätzen, oder dass Ihre Kunden Einfuhrumsatzsteuer und Gebühren des Versanddienstleisters bei der Zustellung zahlen. Die Tabelle zeigt den passenden Weg für typische Situationen.
| Ihre Situation | Passendes Verfahren | Entscheidende Bedingung |
|---|---|---|
| Deutscher oder EU-Händler, der an Verbraucher in anderen EU-Ländern versendet | OSS EU-Regelung | B2C-Fernverkäufe über 10.000 € pro Jahr |
| Drittlandshändler, der Kleinsendungen direkt an EU-Verbraucher schickt | IOSS | Sendung bis 150 €, keine verbrauchsteuerpflichtigen Waren |
| Drittlandshändler mit Ware in einem EU-Lager | OSS EU-Regelung (plus Einfuhrumsatzsteuer auf den Lagerbestand) | Die Ware wird aus einem EU-Land an Verbraucher in anderen EU-Ländern versendet |
| Drittlandsanbieter digitaler oder anderer B2C-Dienstleistungen | OSS Nicht-EU-Regelung | Dienstleistungen werden im EU-Land des Kunden besteuert |
| Marktplatzhändler mit eingeführten Waren bis 150 € | IOSS des Marktplatzes (fiktiver Lieferer) | Die Plattform erhebt und erklärt die Umsatzsteuer |
| B2B-Umsätze und Sendungen über 150 € | Weder OSS noch IOSS; reguläre Regeln | Für B2B gilt das OSS-Verfahren nicht; bei Einfuhren über 150 € DDP oder DAP mit dem Versanddienstleister prüfen |
In Deutschland und der EU ansässige Händler
Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig ist und an Verbraucher in anderen EU-Ländern verkauft, ist das OSS-Verfahren der richtige Weg. Sie registrieren sich beim BZSt, behalten Ihre USt-IdNr. und geben jedes Quartal eine einzige OSS-Meldung für alle übrigen EU-Bestimmungsländer ab. Umsätze an Kunden in Deutschland erklären Sie weiterhin in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die Wahl des Versanddienstleisters pro Zielland (DHL, DPD, Hermes, GLS oder ein Expressdienst) ist dann eine Frage der Optimierung Ihrer Versandkosten und keine Frage der steuerlichen Registrierung.
Drittlandshändler, die nach Deutschland und in die EU versenden
Für Unternehmen aus Großbritannien, den USA, der Schweiz, China oder anderen Drittländern, die Pakete direkt an EU-Verbraucher schicken, ist IOSS in der Regel der effizienteste Weg für Bestellungen mit geringem Wert. Sie berechnen beim Checkout den örtlichen Steuersatz (19 % beziehungsweise 7 % für Kunden in Deutschland), übermitteln die IOSS-Nummer in den elektronischen Daten an den Versanddienstleister und geben eine monatliche IOSS-Meldung ab. Ohne IOSS zahlt der Empfänger die Einfuhrumsatzsteuer bei der Zustellung, oft zuzüglich einer Servicepauschale des Zustellers, und viele verweigern die Annahme.
Marktplätze: OSS-Verfahren bei Amazon, IOSS bei eBay und Etsy
Werden Waren bis 150 € über einen Marktplatz verkauft und in die EU eingeführt, gilt die Plattform umsatzsteuerlich als fiktiver Lieferer. In der Praxis berechnet der Marktplatz die Umsatzsteuer, erklärt sie unter seiner eigenen IOSS-Nummer und stellt diese Nummer dem Händler für den Versand zur Verfügung. Deshalb wird so häufig nach „Amazon IOSS“, „eBay IOSS“ oder „Etsy IOSS number“ gesucht: Bei Marktplatzbestellungen steht in der Zollanmeldung in der Regel die IOSS-Nummer der Plattform, nicht Ihre eigene. Marktplätze sind außerdem fiktive Lieferer bei Verkäufen von Drittlandshändlern über Waren, die sich bereits in der EU befinden; diese erklären sie über die OSS EU-Regelung. Für Händler, die zum Beispiel über Amazon aus Lagern in mehreren EU-Ländern verkaufen, gilt zusätzlich: Das OSS-Verfahren bei Amazon ersetzt keine Registrierung in den Lagerländern, denn Lagerbestände im Ausland lösen dort eigene Pflichten aus. Prüfen Sie die Dokumentation jeder Plattform, denn wie die Nummer geteilt wird und wo sie einzutragen ist, unterscheidet sich.
Wie funktioniert die OSS-Registrierung beim BZSt?
Für ein in Deutschland ansässiges Unternehmen erfolgt die OSS-Anmeldung, also die Anmeldung zum OSS-Verfahren, online beim Bundeszentralamt für Steuern. Die Registrierung kann der Inhaber selbst oder eine bevollmächtigte Steuerberatung vornehmen. So gehen Sie typischerweise vor, wenn Sie am OSS-Verfahren teilnehmen möchten.
Verkaufen Sie an Privatkunden (B2C) in anderen EU-Ländern, und überschreiten Ihre Fernverkäufe die Lieferschwelle von 10.000 € pro Jahr oder werden sie sie bald überschreiten?
Die Registrierung erfolgt mit dem Formular „Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der OSS EU-Regelung“. Sie benötigen dafür insbesondere Ihre USt-IdNr. und ein gültiges Zertifikat; vorhandene ELSTER-Zertifikate können für den Login verwendet werden.
Die Teilnahme beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag des Quartals, das auf die Registrierung folgt. Erbringen Sie den ersten Fernverkauf vorher, können Sie das Verfahren bereits ab diesem Umsatz anwenden, wenn Sie die Registrierung bis zum 10. Tag des Folgemonats anzeigen. Eine verspätete Registrierung verschiebt den Beginn.
Stellen Sie Checkout und Buchhaltung so ein, dass für jeden OSS-Umsatz der Steuersatz des Bestimmungslandes angewendet wird.
Erklären und zahlen Sie die Steuer für jedes Quartal bis zum Ende des Folgemonats, auch als Nullmeldung, wenn keine OSS-Umsätze angefallen sind.
Drittlandsunternehmen mit Lager in Deutschland registrieren sich für die EU-Regelung in dem Land, aus dem sie versenden, und Drittlandsanbieter von Dienstleistungen wählen für die Nicht-EU-Regelung einen beliebigen Mitgliedstaat. Unabhängig vom Registrierungsland deckt die OSS EU-Regelung die Umsätze in alle übrigen Mitgliedstaaten ab.
Wie erhalten Sie eine IOSS-Nummer? Registrierung und Vertreter
Wie bekommt man eine IOSS-Nummer? Das Vorgehen hängt davon ab, wo das Unternehmen ansässig ist, die Grundschritte sind aber gleich. Die Registrierung für das IOSS-Verfahren erfolgt online bei der Steuerverwaltung eines einzigen Mitgliedstaats, der zum Identifizierungsmitgliedstaat wird, und eine einzige Registrierung deckt die Verkäufe in alle 27 Länder ab. In Deutschland ansässige Unternehmen registrieren sich dafür ebenfalls beim BZSt. Unternehmen aus Drittländern müssen in der Regel einen in der EU ansässigen Vertreter (Intermediär) bestellen, der sich für sie registriert. Ausgenommen sind Händler aus Ländern mit einem Abkommen über gegenseitige Amtshilfe im Bereich der Mehrwertsteuer mit der EU (vor allem Norwegen), die sich direkt registrieren können.
Brauchen Sie einen IOSS-Vertreter?
Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist, fast sicher ja. Der IOSS-Vertreter ist eine in der EU ansässige Person (meist ein Steuer- oder Umsatzsteuerdienstleister), die sich in ihrem eigenen Mitgliedstaat registriert, eine eigene Identifikationsnummer erhält und Sie anschließend darunter registriert. Da der Vertreter für Ihre IOSS-Umsatzsteuer mithaftet, verlangen viele Sicherheiten. Die Registrierung bei der Steuerverwaltung selbst ist in der Regel kostenlos; der Vertreter berechnet meist eine Einrichtungsgebühr und eine monatliche Pauschale.
IOSS-Nummer: Aufbau, Beispiel und Code
Die IOSS-Nummer (englisch: IOSS number, oft auch IOSS-Code genannt) besteht aus 12 Zeichen: den Buchstaben „IM“, gefolgt von 10 Ziffern ohne Leerzeichen, also einem dreistelligen Code des Identifizierungsmitgliedstaats und einer siebenstelligen Nummer. Ein Beispiel für eine in Deutschland erteilte IOSS-Nummer folgt dem Schema IM276xxxxxxx, für Österreich IM040xxxxxxx. Vertreter erhalten eine eigene Nummer, die mit „IN“ beginnt und nur ihrer Identifikation dient, nicht der Einfuhr von Waren. Die IOSS-Nummer ist nicht Ihre USt-IdNr.: Sie gilt nur für IOSS-Verkäufe und nur in Zollanmeldungen. Ein öffentliches Prüfwerkzeug gibt es nicht: Anders als die USt-IdNr. lässt sich die IOSS-Nummer nicht über VIES prüfen, und nur der Zoll validiert sie bei der Anmeldung des Pakets.
Produkt und Ressourcen
Versandplattform
Erstellen Sie Zolldokumente, legen Sie Incoterms fest und fügen Sie papierlose Dokumente für internationale Sendungen an einem Ort hinzu.
Plattform entdecken →Track & Trace
Senden Sie Tracking-E-Mails an Ihre Kunden und legen Sie fest, welche Sendungsstatus sie auslösen.
Track & Trace entdecken →Rechnungsanalyse
Prüfen Sie die Rechnungen Ihrer Versanddienstleister auf Zuschläge und Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Tarifen.
Rechnungsanalyse entdecken →ShippyPro API
Die technische Dokumentation, um Ihre Systeme mit ShippyPro zu verbinden.
Dokumentation lesen →Bereiten Sie Ihren internationalen Versand auf IOSS vor
Erstellen Sie Zolldokumente und wenden Sie Ihre IOSS-Nummer automatisch auf jede Sendung an. Testen Sie ShippyPro 14 Tage kostenlos.
OSS-Meldung: Fristen, Zahlung und Korrektur
Beide Verfahren beruhen auf periodischen Steuererklärungen, den OSS-Meldungen beziehungsweise IOSS-Meldungen, die elektronisch beim Identifizierungsmitgliedstaat abgegeben werden. Die OSS-Meldung ist vierteljährlich, die IOSS-Meldung monatlich abzugeben. Eine Meldung ist auch dann fällig, wenn keine Umsätze angefallen sind (Nullmeldung), und die Zahlung muss innerhalb derselben Frist erfolgen. Die Fristen für die OSS-Meldung im Überblick:
| Meldezeitraum | Abgabefrist und Zahlungsfrist |
|---|---|
| 1. Quartal (Januar bis März) | 30. April |
| 2. Quartal (April bis Juni) | 31. Juli |
| 3. Quartal (Juli bis September) | 31. Oktober |
| 4. Quartal (Oktober bis Dezember) | 31. Januar des Folgejahres |
| IOSS-Meldung (monatlich) | Letzter Tag des Folgemonats |
Für die OSS-Meldung 2026 heißt das zum Beispiel: Die Meldung für das 3. Quartal 2026 ist bis zum 31. Oktober 2026 abzugeben, die für das 4. Quartal bis zum 31. Januar 2027. Eine Verlängerung wie bei der Dauerfristverlängerung der Umsatzsteuer-Voranmeldung gibt es für die OSS-Abgabefrist nicht.
OSS-Meldung abgeben: So funktioniert es im BOP
Die OSS-Meldung wird im BOP über das Formular zur Steuererklärung für die OSS EU-Regelung erfasst. Wer viele Länder und Steuersätze meldet, kann die Daten auch per CSV-Datei oder über die Massendatenschnittstelle ELMA übermitteln. Viele Händler lassen die OSS-Meldung von ihrer Steuerberatung vorbereiten, häufig auf Basis der Buchhaltung in Programmen wie DATEV; abgegeben wird sie aber immer an das BZSt, nicht an das Finanzamt. Beachten Sie, dass eine hochgeladene Meldung erst dann erledigt ist, wenn das BZSt sie angenommen hat.
Zahlung im OSS-Verfahren
Die erklärte Steuer überweisen Sie an das BZSt, das als einzige Zahlstelle die Beträge an die Steuerbehörden der Bestimmungsländer weiterleitet. Jede Zahlung muss einer bestimmten Meldung zugeordnet werden können: Geben Sie im Verwendungszweck die Referenznummer der Meldung an beziehungsweise das Kassenzeichen, wenn Ihnen das BZSt eines mitgeteilt hat. Die Zahlungsfrist entspricht der Abgabefrist. Eine Verrechnung mit Erstattungsansprüchen aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist nicht vorgesehen.
Verspätete OSS-Meldung oder Zahlung
Geben Sie die OSS-Meldung nicht fristgerecht ab oder zahlen Sie nicht oder nicht vollständig, erinnert Sie das BZSt etwa am zehnten Tag nach Fristablauf elektronisch. Säumniszuschläge, Zinsen und Sanktionen richten sich jedoch nach dem Recht der Verbrauchsmitgliedstaaten. Wer wiederholt gegen seine Pflichten verstößt, kann vom Verfahren ausgeschlossen werden und müsste sich dann in jedem betroffenen EU-Land einzeln registrieren.
OSS-Meldung korrigieren
Eine bereits abgegebene OSS-Meldung wird nach den EU-Regeln nicht neu eröffnet: Korrekturen werden in einer späteren Meldung vorgenommen, innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Frist für die ursprüngliche Meldung. Halten Sie Retouren, Gutschriften und falsch angewendete Steuersätze Quartal für Quartal fest, um sie in der nächsten Meldung zu berichtigen. Ergibt sich ein negativer Betrag für ein Land, sprechen Sie das Vorgehen mit Ihrer Steuerberatung ab.
Rechnungsstellung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Vorsteuerabzug
Das sind die häufigsten Fragen deutscher Händler zum OSS-Verfahren. Zur Rechnungsstellung: Bei einem Fernverkauf ist der Unternehmer zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet, sofern er nicht am Verfahren nach § 18j UStG teilnimmt, wie die Handelskammer Hamburg zu § 14a UStG erläutert. Wer das OSS-Verfahren nutzt, muss für diese B2C-Fernverkäufe also keine Rechnung ausstellen, darf es aber; die Umsätze sind trotzdem vollständig aufzuzeichnen. Die in der OSS-Meldung erklärten Umsätze gehören nicht zusätzlich als steuerpflichtige Umsätze in die Umsatzsteuer-Voranmeldung; wie sie dort gegebenenfalls anzugeben sind, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Der Vorsteuerabzug für Ihre Einkäufe läuft nicht über die OSS-Meldung, sondern wie gewohnt über die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Neuerungen 2026: der Pauschalzoll von 3 € auf Kleinsendungen
2026 ist das Jahr mit den größten Änderungen für Kleinsendungen aus Drittländern seit der Reform von 2021. Bis zum 30. Juni 2026 waren Waren in Sendungen bis 150 € zollfrei, auch wenn Einfuhrumsatzsteuer anfiel. Mit der Verordnung (EU) 2026/382 ist diese Zollfreigrenze entfallen. Wie die Generalzolldirektion mitteilt, wird seit dem 1. Juli 2026 für Waren in Sendungen bis 150 €, die als Fernverkäufe aus Drittländern an Verbraucher in der EU geliefert werden, ein pauschaler Zoll von 3 € pro Warenkategorie erhoben. Maßgeblich ist die sechsstellige Unterposition des Zolltarifs. Laut IHK Pfalz gilt der Satz unabhängig vom angewandten Mehrwertsteuerverfahren (IOSS, Sonderregelung oder reguläre Einfuhrumsatzsteuer) und befristet bis zum 1. Juli 2028.
„Pro Warenkategorie“ heißt: pro Zolltarifposition, nicht pro Stück. Der Zoll nennt dazu selbst Beispiele:
| Inhalt der Sendung (Wert bis 150 €) | Warenkategorien | Pauschalzoll |
|---|---|---|
| 4 Paar Socken | 1 | 3 € |
| 4 Paar Socken, 1 Plüschtier und 1 Handy-Ladekabel | 3 | 9 € |
Zusätzlich fällt für Waren aus Drittländern wie bisher Einfuhrumsatzsteuer von 19 beziehungsweise 7 Prozent an, sofern die Umsatzsteuer nicht bereits über IOSS erhoben wurde.
IOSS und Pauschalzoll: Was sich ändert
Für IOSS-Nutzer sind drei Punkte entscheidend. Erstens gilt der Pauschalzoll auch für IOSS-Sendungen: IOSS vereinfacht die Umsatzsteuer, nicht den Zoll. Zweitens ist der Zoll von der Umsatzsteuer getrennt und wird nicht in der IOSS-Meldung erklärt. Drittens sind korrekte sechsstellige Zolltarifnummern jetzt unverzichtbar, weil die Zahl der unterschiedlichen Warenkategorien im Paket die Zollhöhe bestimmt. Mehr dazu lesen Sie in unserem Leitfaden zu HS-Code und Zolltarifnummer.
Produktkennungen und Bearbeitungsgebühr ab November 2026
Produktkennungen werden ab November 2026 in Zollanmeldungen für Sendungen mit geringem Wert verpflichtend, nachdem sie seit dem 1. Juli 2026 freiwillig angegeben werden konnten. Außerdem soll laut Zoll spätestens ab November 2026 eine EU-Bearbeitungsgebühr (Handling Fee) zusätzlich zum Pauschalzoll gelten. Sie ist eine Gebühr und kein Zoll; planen Sie diese möglichen Kosten pro Paket ein und verfolgen Sie die offiziellen Mitteilungen.
ViDA: Was sich 2027 und 2028 für OSS und IOSS ändert
Das Paket „VAT in the Digital Age“ (ViDA), im März 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, erweitert die Logik des One-Stop-Shops. Laut Europäischer Kommission gelten ab dem 1. Januar 2027 kleinere Klarstellungen für OSS- und IOSS-Nutzer, ab dem 1. Juli 2028 folgen die Reformen zur einheitlichen umsatzsteuerlichen Registrierung. Sie erweitern das OSS um weitere Umsatzarten, darunter eine neue Regelung für das Verbringen eigener Waren zwischen EU-Ländern, was lokale Registrierungen beim Verschieben von Lagerbeständen reduziert. Zudem werden die Kontrollen der IOSS-Nummern verschärft. Der Vorschlag, IOSS für Marktplätze verpflichtend zu machen, wurde aus dem endgültigen Text gestrichen.
| Datum | Neuerung | Betroffen |
|---|---|---|
| 1. Juli 2021 | Start von OSS und IOSS; Wegfall der 22-€-Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer | Alle grenzüberschreitenden B2C-Händler |
| 1. Juli 2026 | Wegfall der 150-€-Zollfreigrenze; Pauschalzoll von 3 € pro Warenkategorie | Einführer von Waren mit geringem Wert, auch mit IOSS |
| November 2026 | EU-Bearbeitungsgebühr; Produktkennungen verpflichtend | Einführer, Händler und Versanddienstleister |
| 1. Januar 2027 | ViDA-Klarstellungen für OSS- und IOSS-Nutzer | Bereits registrierte Unternehmen |
| 1. Juli 2028 | Einheitliche Registrierung: OSS erweitert; Ende des Pauschalzolls mit dem EU-Zolldatenknoten | EU- und Drittlandshändler mit Lager in der EU |
Österreich und die Schweiz: das OSS-Verfahren im DACH-Raum
Für Händler in Österreich funktioniert das OSS-Verfahren genauso, zuständig ist aber die österreichische Finanzverwaltung. Registrierung und OSS-Meldung laufen über FinanzOnline, die Fristen sind dieselben wie in Deutschland, und eine österreichische IOSS-Nummer folgt dem Schema IM040xxxxxxx. Wer aus Deutschland an Verbraucher in Österreich verkauft, meldet dort anfallende Umsatzsteuer (Normalsatz 20 %) über die deutsche OSS-Meldung, sobald die Lieferschwelle überschritten ist.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, ein OSS-Verfahren Schweiz im EU-Sinne gibt es daher nicht. Für Schweizer Händler, die an Verbraucher in Deutschland oder der EU verkaufen, ist IOSS der relevante Weg; da die Schweiz kein Amtshilfeabkommen im Sinne des IOSS mit der EU hat, brauchen sie dafür einen in der EU ansässigen Vertreter. In die Gegenrichtung gelten Schweizer Regeln: Ausländische Versandhändler, die mit Kleinsendungen in die Schweiz einen Jahresumsatz von 100.000 Franken erreichen, müssen sich dort für die Mehrwertsteuer registrieren. Auch Büsingen am Hochrhein und Helgoland gehören übrigens nicht zum umsatzsteuerlichen Gebiet der EU, sodass weder OSS noch IOSS für Lieferungen dorthin gelten.
IOSS vs. DDP: Umsatzsteuerverfahren und Incoterm
IOSS und DDP (Delivered Duty Paid) werden oft verwechselt, beantworten aber unterschiedliche Fragen. IOSS ist ein Umsatzsteuerverfahren und regelt, wie die Einfuhrumsatzsteuer für Sendungen bis 150 € erhoben wird. DDP ist ein Incoterm und regelt, wer bei der Einfuhr Zölle und Steuern zahlt. Wer IOSS für Kleinsendungen nutzt, arbeitet bei der Umsatzsteuer also bereits ähnlich wie mit DDP, muss aber noch entscheiden, wer den Pauschalzoll von 3 € und eventuelle Gebühren des Versanddienstleisters trägt. Über 150 € ist IOSS nicht verfügbar, und DDP über den Versanddienstleister ist der übliche Weg, um Kosten bei der Zustellung zu vermeiden. Einen Überblick über die aktuellen Kosten bietet unser Beitrag zu den Paketversandkosten 2026.
IOSS im Versand: die IOSS-Nummer bei Versanddienstleistern
Die IOSS-Nummer wirkt nur, wenn sie den Zoll erreicht. Dafür sorgt der Versanddienstleister oder der Postdienstleister, der sie in die elektronischen Zolldaten aufnimmt, die vor dem Paket übermittelt werden. Deshalb wird so oft nach „IOSS Zoll“, „DHL IOSS“ oder „UPS IOSS“ gesucht: Jeder Versanddienstleister hat ein eigenes Feld, und eine fehlende oder falsche Angabe reicht, um die IOSS-Behandlung zu verlieren.
Wo wird die IOSS-Nummer eingetragen?
Bei Postsendungen, etwa mit der Deutschen Post, gehört die IOSS-Nummer in die elektronischen Zolldaten zur CN22 oder CN23. Bei Expressdiensten, etwa bei DHL-IOSS- und UPS-IOSS-Sendungen, wird sie beim Erstellen der Sendung in das dafür vorgesehene Feld für IOSS oder Steuernummer eingetragen; MyDHL-Sendungen geben zum Beispiel einen Fehler aus, wenn die IOSS-Nummer fehlt. Das Unternehmensserviceportal der österreichischen Bundesregierung empfiehlt, die IOSS-Nummer nur in der Zollanmeldung zu verwenden und sie weder an Geschäftspartner weiterzugeben noch per E-Mail zu versenden, da eine bekannt gewordene Nummer missbraucht werden kann. Welches Formular Sie brauchen, erklärt unser Leitfaden CN22 vs. CN23.
In ShippyPro tragen Sie die IOSS-Nummer unter My Profile im Bereich Sender Info ein; sie wird dann automatisch auf alle Ihre Sendungen angewendet. Lehnt ein Versanddienstleister eine Sendung ab, helfen die jeweiligen Hinweise: Bei UPS bedeutet der Fehler „Missing or Invalid Vendor Collection ID Number“, dass die IOSS-Nummer in Sender Info geprüft werden muss (UPS-Anleitung); bei MyDHL wird eine fehlende IOSS-Nummer als Fehler gemeldet, und eine bereits in My Profile gespeicherte USt-IdNr. oder EORI-Nummer sollte nicht zusätzlich in den Carrier Options eingetragen werden (MyDHL-Anleitung).
Shopify und IOSS: eigener Shop oder Marktplatz
Händler mit eigenem Onlineshop fragen oft nach einer Shopify-IOSS-Nummer oder nach dem OSS-Verfahren bei Shopify. Anders als Marktplätze sind Shopsysteme wie Shopify keine fiktiven Lieferer: Die IOSS-Nummer eines Shopify-Händlers ist seine eigene, die er über seine eigene Registrierung erhält, und auch die OSS-Meldung gibt der Händler selbst ab. Prüfen Sie die Steuereinstellungen Ihres Shopsystems, damit die EU-Umsatzsteuer für berechtigte Bestellungen im Checkout berechnet wird, und sorgen Sie dafür, dass die Nummer Ihr Versandsystem erreicht (in ShippyPro genügt es, sie einmal in Sender Info zu speichern).
Zolldaten bei IOSS: Was außerdem stimmen muss
Seit dem 1. Juli 2026 braucht jede B2C-Sendung bis 150 € Zolldaten auf Artikelebene, mit oder ohne IOSS. Entscheidend sind eine präzise Warenbeschreibung, eine sechsstellige Zolltarifnummer je Artikel, der Sachwert, das Ursprungsland und ab November 2026 die Produktkennungen. Eine IOSS-Einfuhr mit vager Beschreibung („Geschenk“, „Kleidung“) oder ohne Zolltarifnummer wird eher verzögert, und mit dem Pauschalzoll wirken sich die Codes direkt auf die Kosten jedes Pakets aus. Falls Ihnen noch eine EORI-Nummer fehlt, lesen Sie unseren Leitfaden zur EORI-Nummer.
In ShippyPro wird das Zolldokument automatisch erstellt, wenn Sie eine internationale Sendung anlegen, die eines benötigt. Warenbeschreibung und Artikelwerte sind immer Pflichtfelder, das Feld HS Code ist in der Plattform optional, wird aber von einigen Versanddienstleistern verlangt; mit dem Pauschalzoll sollten Sie es für jedes Produkt mit Ziel EU als Pflichtfeld behandeln. Bei Bestellungen aus einem angebundenen Marktplatz sind die Artikeldaten bereits ausgefüllt, und im Bereich Customs Info von My Profile können Sie jeder SKU ein Ursprungsland zuordnen. Bei unterstützten Versanddienstleistern (FedEx, MyDHL und Aramex) können Sie beim Anlegen der Sendung zudem papierlose ETD-Dokumente hochladen.
Und Großbritannien? IOSS bei Sendungen von und nach UK
IOSS ist ein EU-Verfahren und gilt nur für Waren, die in die EU eingeführt werden, nicht für Sendungen aus Deutschland nach Großbritannien. Für Kleinsendungen an britische Kunden gelten britische Regeln: Ausländische Händler berechnen bei Sendungen bis 135 Pfund die britische Umsatzsteuer bereits beim Verkauf und registrieren sich bei der HMRC.
Umgekehrt kann ein britisches Unternehmen, das an Verbraucher in Deutschland oder der EU verkauft, IOSS nutzen. Die HMRC vergibt jedoch keine IOSS-Nummern: Britische Händler müssen sich über einen in der EU ansässigen Vertreter in einem EU-Mitgliedstaat registrieren. Nordirland folgt für Waren den EU-Umsatzsteuerregeln und wird gesondert behandelt.
OSS-Verfahren Beispiel: Steuersätze in der EU 2026
Die OSS-Umsatzsteuer wird mit dem Steuersatz des EU-Landes des Kunden berechnet, und zwar auf den gezahlten Preis einschließlich berechneter Versandkosten. Ein Beispiel zum OSS-Verfahren: Ein Onlineshop aus Köln verkauft ein Produkt für 50 € netto mit 5 € Versandkosten an einen Verbraucher in Frankreich. Die Umsatzsteuer beträgt 20 % von 55 €, also 11,00 €, der Kunde zahlt 66,00 €; diese französische Umsatzsteuer erklärt und zahlt der Händler über die OSS-Meldung beim BZSt. Die Regelsteuersätze in der EU unterscheiden sich deutlich:
| Land des Kunden | Regelsteuersatz | Umsatzsteuer auf 55 € (Ware + Versand) |
|---|---|---|
| Luxemburg | 17 % | 9,35 € |
| Deutschland | 19 % | 10,45 € |
| Frankreich | 20 % | 11,00 € |
| Österreich | 20 % | 11,00 € |
| Niederlande | 21 % | 11,55 € |
| Spanien | 21 % | 11,55 € |
| Italien | 22 % | 12,10 € |
| Schweden | 25 % | 13,75 € |
| Ungarn | 27 % | 14,85 € |
Für manche Warengruppen gelten ermäßigte Sätze, in Deutschland zum Beispiel 7 %. Ihr Checkout braucht deshalb Steuerregeln pro Produkt und nicht nur einen Satz pro Land. Die OSS-Steuersätze ändern sich: Prüfen Sie sie vor jedem Meldezeitraum.
IOSS-Beispiel
Eine britische Marke verkauft einem Verbraucher in München ein Produkt für 50 € mit 5 € Versandkosten. Mit IOSS berechnet sie im Checkout die deutsche Umsatzsteuer von 19 % auf 55 €, also 10,45 €, und erklärt sie in ihrer monatlichen IOSS-Meldung. Das Paket wird ohne Einfuhrumsatzsteuer freigegeben, trägt aber den Pauschalzoll von 3 € pro Warenkategorie.
Häufige Fehler im OSS- und IOSS-Verfahren
Die meisten Probleme mit dem One-Stop-Shop sind operativ, nicht rechtlich: Sie entstehen, wenn Steuereinstellungen, Checkout und Versanddaten an verschiedenen Stellen gepflegt werden.
| Fehler | Folge | So vermeiden Sie ihn |
|---|---|---|
| IOSS für Sendungen über 150 € nutzen | Der Kunde zahlt bei der Zustellung erneut Einfuhrumsatzsteuer | IOSS nur anwenden, wenn der Sachwert höchstens 150 € beträgt |
| IOSS-Nummer fehlt in den Daten des Versanddienstleisters | Paket wird ohne IOSS behandelt; der Kunde zahlt Steuer und Gebühren | Nummer auf Absenderebene hinterlegen und das Feld jedes Versanddienstleisters prüfen |
| Eigene IOSS-Nummer bei Marktplatzbestellungen verwenden | Umsatzsteuer wird doppelt erklärt (von Ihnen und der Plattform) | Die IOSS-Nummer des Marktplatzes nutzen, wenn er fiktiver Lieferer ist |
| Deutsche Umsatzsteuer oberhalb der 10.000-€-Schwelle berechnen | Steuer im Bestimmungsland nicht abgeführt, mit Sanktionen | B2C-Fernverkäufe im Kalenderjahr laufend überwachen |
| OSS-Verfahren auf B2B-Umsätze anwenden | Falsche Besteuerung; B2B-Lieferungen gehören nicht ins OSS | B2B- und B2C-Umsätze sauber trennen |
| Nullmeldung vergessen | Erinnerungen und möglicher Ausschluss aus dem Verfahren | Jede Periode eine Meldung abgeben, auch ohne Umsätze |
| Zahlung ohne korrekte Referenznummer | Zahlung kann keiner Meldung zugeordnet werden | Referenznummer beziehungsweise Kassenzeichen exakt übernehmen |
| Vage Warenbeschreibungen und falsche Zolltarifnummern | Verzögerungen beim Zoll und falsch berechneter Pauschalzoll | Sechsstellige Zolltarifnummern und präzise Beschreibungen je Produkt pflegen |
Was ist IOSS?
IOSS (Import-One-Stop-Shop) ist die EU-Sonderregelung für B2C-Fernverkäufe von Waren aus Drittländern bis 150 € Sachwert. Der Händler berechnet die Umsatzsteuer des Kundenlandes bereits beim Verkauf, sodass das Paket ohne Einfuhrumsatzsteuer freigegeben wird.
Was ist das OSS-Verfahren, einfach erklärt?
Das OSS-Verfahren ist ein freiwilliges EU-Verfahren, mit dem Händler die Umsatzsteuer auf B2C-Fernverkäufe in andere EU-Länder in einer einzigen vierteljährlichen Meldung beim BZSt erklären und bezahlen, statt sich in jedem Land zu registrieren.
Was ist der Unterschied zwischen OSS und IOSS?
Das OSS-Verfahren gilt für B2C-Lieferungen von einem EU-Land in ein anderes sowie für B2C-Dienstleistungen. IOSS gilt für B2C-Verkäufe von Waren, die aus Drittländern in Sendungen bis 150 € eingeführt werden. Die OSS-Meldung ist vierteljährlich, die IOSS-Meldung monatlich.
Wie melde ich mich zum OSS-Verfahren an?
Die Registrierung erfolgt beim Bundeszentralamt für Steuern über das BZStOnline-Portal (BOP) mit der Registrierungsanzeige für die OSS EU-Regelung. Die Teilnahme beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag des folgenden Quartals.
Wann ist die OSS-Meldung fällig?
Die OSS-Meldung ist vierteljährlich bis zum 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar abzugeben. Die Zahlung an das BZSt muss innerhalb derselben Frist erfolgen.
Wird die OSS-Meldung über ELSTER abgegeben?
Die OSS-Meldung wird im BZStOnline-Portal (BOP) an das BZSt übermittelt, das über elster.de erreichbar ist. Ihr Finanzamt und die Umsatzsteuer-Voranmeldung über ELSTER sind dafür nicht zuständig.
Muss ich bei OSS-Umsätzen eine Rechnung ausstellen?
Nach § 14a Abs. 2 UStG besteht bei Fernverkäufen keine Rechnungspflicht, wenn Sie am Verfahren nach § 18j UStG teilnehmen. Sie dürfen dennoch Rechnungen ausstellen und müssen die Umsätze in jedem Fall aufzeichnen.
Wie funktioniert der Vorsteuerabzug im OSS-Verfahren?
Über die OSS-Meldung wird nur Umsatzsteuer erklärt. Vorsteuer aus Ihren Einkäufen machen Sie wie gewohnt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend.
Was ist eine IOSS-Nummer?
Die IOSS-Nummer ist eine 12-stellige Kennung, die mit „IM“ beginnt und bei der Registrierung für IOSS vergeben wird. Sie wird mit jedem berechtigten Paket an den Zoll übermittelt, damit die Einfuhrumsatzsteuer nicht noch einmal beim Empfänger erhoben wird.
Warum fällt Zoll trotz IOSS an?
Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Kleinsendungen aus Drittländern ein Pauschalzoll von 3 € pro Warenkategorie, auch bei IOSS. IOSS regelt nur die Umsatzsteuer, nicht den Zoll.
Gibt es ein OSS-Verfahren in der Schweiz?
Nein. Die Schweiz gehört nicht zur EU. Schweizer Händler, die an EU-Verbraucher verkaufen, nutzen IOSS über einen in der EU ansässigen Vertreter; für Lieferungen in die Schweiz gelten Schweizer Mehrwertsteuerregeln.
Kann ich meine eigene IOSS-Nummer bei Amazon, eBay oder Etsy verwenden?
Bei Waren bis 150 €, die über einen Marktplatz als fiktiven Lieferer verkauft werden, wird die IOSS-Nummer der Plattform verwendet, nicht Ihre eigene. Wer die eigene Nummer nutzt, riskiert, dass dieselbe Umsatzsteuer doppelt erklärt wird.
Weiterführende Artikel
EU-Zollreform 2026: Was sich für europäische Händler ändert
Die Folgen des Wegfalls der 150-€-Zollfreigrenze für Händler in der EU.
Weiterlesen →HS-Code und Zolltarifnummer 2026
Wie Sie Waren korrekt einreihen und Probleme bei der Verzollung vermeiden.
Weiterlesen →CN22 vs. CN23 für DACH-Händler
Welches Zollformular Sie für den internationalen Postversand brauchen.
Weiterlesen →ShippyPro Ressourcen
Leitfäden, Reports und Tools für Versandteams im E-Commerce.
Weiterlesen →
ShippyPro ist die komplette Versandsoftware für den Online- und Offline-Handel. Mit den Funktionen Label Creator, Track & Trace, Easy Return und Analytics vereinfacht unsere Software Ihre Versandvorgänge. ShippyPro lässt sich mit über 180 Kurierdiensten und 80 Vertriebskanälen integrieren und ist somit mit einer Vielzahl von Produkten und Anwendungsfällen kompatibel.